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Die Kreisjugendpflege ist zuständig für die kommunale Jugendarbeit im Jugendamt des Landkreises Hildeseim. Ihr kommt eine besondere Aufgabe bei der Koordination und der Fachberatung im Rahmen der kommunalen Jugendarbeit zu. Hierzu zählen unter anderem die Organisation von Fortbildungsveranstaltungen und Fachkonferenzen zu aktuellen Themen und berichten aus der kommunalen Jugendarbeit, für und mit den hauptamtlichen Jugendpflegerinnen und Jugendpflegern des Landkreises Hildesheim.

Ein weiterer Schwerpunkt stellt die Vernetzung und Koordinierung auch innerhalb der Kreisverwaltung ämterübergreifend, sowie mit Institutionen wie Schule, Polizei, freien Trägern der Jugendarbeit und den Erziehungshilfen dar. Hier knüpft die Kreisjugendpflege regionale Netze für die Jugendarbeit insgesamt. Aufbau, Pflege und Nutzung von Vernetzungsstruckturen sind daher kontinuierlicher Bestandteil der Arbeit.

Zur fachlichen Vernetzung, Fachberatung und Koordnination im Kreisgebiet und darüber hinaus gehört u.a.:

  • Präsenz in der kommunalen Jugendpolitik (u.a. beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss nach § 4 AG KJHG)
  • Unterstützung, Fortbildung und Beratung der Fachkräfte in der offenen Jugendarbeit
  • Unterstützung und Beratung der ehrenamtlichen Verbandsarbeit (u.a. Kreisjugendring, Kreisjugendfeuerwehr)
  • Schaffund von Strukturen der Jugendarbeit im Wirkungskreis nach aktuellen und gesetzlichen Anforderungen.

Die Kreisjugendpflege setzt sich die Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Hildesheim zum Ziel.